JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

Über uns

"Und immer vorneweg: Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel. Dessen Kanzlei schießt mit allem, was das Gesetz an Munition hergibt."

Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 05.11.2006

"Top-Anwalt für Wettbewerbs- und Presserecht."

Wirtschaftswoche online, 29.07.2014

"Joachim Nikolaus Steinhöfel ist einer der profiliertesten deutschen Wettbewerbsrechtler, Medienanwalt sowie Publizist."

Die Weltwoche, 11.01.2018

Unser Büro wurde 1989 gegründet. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit lag von Anfang an im Wettbewerbsrecht. Weitere Kernbereiche der Praxis sind Markenrecht, Medien-/Presserecht sowie Rechtsfragen des Internets und e-Commerce. Wir können auf die Erfahrung aus nahezu 10.000 Zivilprozessen zurückgreifen, die häufig über mehrere Instanzen geführt wurden. Wir treten regelmäßig vor allen deutschen Oberlandesgerichten auf und haben bis heute weit über 200 Verfahren zum Bundesgerichtshof geführt. weiterlesen

Tätigkeitsgebiete

Wettbewerbsrecht

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.
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Markenrecht

Marken, Domains, Firmen- oder Produktbezeichnungen besitzen eine erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung. Dies gilt nicht nur für die Wahl eigener Kennzeichen.
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Medien-/Presserecht

Veröffentlichungen in den Medien wie zum Beispiel im Internet, im TV, Rundfunk oder in Printmedien können das Persönlichkeitsrecht von Personen oder Unternehmen verletzen.
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IT-/Internet

Ein spezielles „Internet-Recht“ gibt es nicht. Ein kommerziell genutzter Online-Auftritt unterliegt den auch sonst für das geschäftliche Auftreten geltenden rechtlichen Vorschriften, also insbesondere den Regelungen des Wettbewerbs- und Markenrechts.
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e-Commerce

Der Online-Handel stellt nur einen Teilbereich des elektronische Geschäftsverkehrs („e-commerce“) dar, dennoch werden beide Begriffe inzwischen häufig als Synonyme verwendet.
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Presse

Presse

12.04.2018

“Man mag die Einschätzung des Kommentators teilen oder die Äußerung als polemisch und unsachlich erachten. Wichtig ist nur: Der Kommentar ist von der Meinungsfreiheit gedeckt”, sagte der Anwalt des Nutzers, Joachim Steinhöfel

“Man mag die Einschätzung des Kommentators teilen oder die Äußerung als polemisch und unsachlich erachten. Wichtig ist nur: Der Kommentar ist von der Meinungsfreiheit gedeckt”, sagte der Anwalt des Nutzers, Joachim Steinhöfel

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12.04.2018

“Zum ersten Mal hat ein Gericht Facebook verboten, einen Nutzerbeitrag zu löschen…..Der Anwalt: Joachim Steinhöfel.“

“Zum ersten Mal hat ein Gericht Facebook verboten, einen Nutzerbeitrag zu löschen…..Der Anwalt: Joachim Steinhöfel.“

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12.04.2018

„Deutsches Gericht verbietet Facebook erstmals Löschung eines Kommentars.. Steinhöfel erkennt in dieser Praxis Willkür: „Die Gemeinschaftsstandards stehen nicht über dem deutschen Recht.“

„Deutsches Gericht verbietet Facebook erstmals Löschung eines Kommentars.. Steinhöfel erkennt in dieser Praxis Willkür: „Die Gemeinschaftsstandards stehen nicht über dem deutschen Recht.“

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25.08.2016

Joachim Steinhöfels „Wall of Shame“ zeigt die Fülle der Maas-Losigkeit

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21.10.2015

„Facebook“-Pranger von BILD in weiten Teilen rechtswidrig

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