BGH, Urteil vom 29.02.1996 – I ZR 6/94 (OLG Bremen) [Set-Preis]
Die Werbung mit einer Preissenkung (hier: für eine HiFi-Kompaktanlage und Lautsprecher) in einem „Setpreis“ ist grundsätzlich nicht schon deshalb irreführend, weil einer der angegebenen Einzelpreise über dem „Setpreis“ liegt. Eine Irreführung kommt jedoch in Betracht, wenn der höhere Einzelpreis vorher entweder überhaupt nicht oder nicht ernsthaft gefordert worden ist.