BGH, Urteil vom 20. 12. 2001 – I ZR 80/99 (OLG München) [Mehrfachabmahnung]
Ein Rechtsmißbrauch kann sich aus der mehrfachen gleichzeitigen Abmahnung eines Unterlassungsschuldners durch mehrere Konzernunternehmen wegen eines Wettbewerbsverstoßes ergeben.