BGH, Urteil vom 7. 6. 2001 – I ZR 115/99 (OLG Frankfurt a.M.) [Jubiläumsschnäppchen]
Zur Frage der Auslegung eines Unterlassungsantrags, der auf das Verbot einer Werbung „mit Aussagen wie …“ gerichtet ist.
Zur Frage der Auslegung eines Unterlassungsantrags, der auf das Verbot einer Werbung „mit Aussagen wie …“ gerichtet ist.