JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

JS Rechtsanwälte Steinhöfel

BGH, Urteil vom 24. 10. 2002 – I ZR 50/00 (OLG Düsseldorf) [Computerwerbung II]

Der in einer Fußzeile einer Werbeanzeige enthaltene Hinweis „Keine Mitnahmegarantie. Sofern nicht vorhanden, gleich bestellen. Wir liefern umgehend“. kann geeignet sein, die beim Verbraucher durch die herausgestellte Bewerbung erweckte Erwartung, den beworbenen Artikel sofort mitnehmen zu können, zu zerstören.

Newsletter

Melden Sie sich für den regelmäßigen Newsletter an

* Sie können den Newsletter jederzeit kostenlos abbestellen.
Steinhoefel twitter
Steinhoefel facebook
Steinhoefel paypal