BGH, Urteil vom 20.05.1999 – I ZR 126/97 (OLG Köln) [nicht veröffentlicht]
Wird in einer Beilage zu Tageszeitungen für EDV-Artikel geworben, kann eine relevante Irreführung gegeben sein, wenn beworbene EDV-Geräte eine Woche nach Erscheinen der Werbung nicht mehr vorrätig sind. Bei Angabe eines Gültigkeitszeitraumes schließt eine auf die grundsätzliche Lieferbarkeit bezogene Verkehrserwartung nicht ohne weiteres auch die Erwartung ein, daß alle angebotenen Artikel während der gesamten Zeitdauer zur sofortigen Mitnahme bereitgehalten werden.