BGH, Urteil vom 04.02.1999 – I ZR 71/97 (OLG Hamm) [Werbebeilage]
Wird in einer Beilage zu Tageszeitungen für EDV-Artikel geworben, kann eine relevante Irreführung gegeben sein, wenn beworbene EDV-Geräte eine Woche nach Erscheinen der Werbung nicht mehr vorrätig sind.
Die Werbung für ein Gerät der Unterhaltungselektronik ist irreführend, wenn dieses in der angekündigten Ausstattung nicht zum Verkauf bereitsteht, weil ein bestimmtes Zubehör technisch noch nicht fertiggestellt ist.