JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

JS Rechtsanwälte Steinhöfel

BGH, Urteil vom 16.1.2003 – I ZR 51/02 (OLG Celle) [Sammelmitgliedschaft I]

Die über die Mitgliedschaft in einem anderen Verband vermittelte Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes gem. § 13 II Nr. 2 UWG setzt grundsätzlich nicht voraus, dass sich der andere Verband von seinen Mitgliedern ausdrücklich hat ermächtigen lassen, die Kompetenz zur Geltendmachung von Wettbewerbsverstößen seinerseits auf den Wettbewerbsverband zu übertragen.

Gegenteiliges gilt dann, wenn keine anerkennenswerten Motive für den Beitritt des anderen Verbandes zu dem Wettbewerbsverband vorgelegen haben, d.h. wenn durch die Sammelmitgliedschaft nicht tatsächlich das gemeinsame Interesse am Schutz des lauteren Wettbewerbs gebündelt werden sollte, sondern künstlich die Voraussetzungen für die Klagebefugnis nach § 13 II Nr. 2 UWG geschaffen werden sollten.

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