BGH, Urteil vom 05.03.1998 – I ZR 229/95 (OLG Bremen) [Fotovergrößerungen]
Die Sachbefugnis des durch einen Wettbewerbsverstoß unmittelbar betroffenen Mitbewerbers ergibt sich auch nach Inkrafttreten des UWG-Änderungsgesetzes 1994 unmittelbar aus der verletzten Norm.