JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

JS Rechtsanwälte Steinhöfel

BGH, Urteil vom 08.10.1998 – I ZR 72/97 (OLG Saarbrücken) [Nur 1 Pfennig]

Die Funktionseinheit von Telefon und Netzzugang spricht dagegen, das eine als Hauptleistung und das andere als Nebenware anzugeben.

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