Handel und Recht
11. Juni 2007, 16:04 Uhr


Media Markt und Anwalt Steinhöfel trennen sich

Wohl kein Jurist hat für derartigen Wirbel bei Wettbewerbern gesorgt: Fast zwei Jahrzehnte vertrat Joachim Steinhöfel die Handelsketten Media Markt und Saturn vor Gericht. Jetzt vereinbarten sie die Trennung - Holding-Chef Roland Weise will eine andere Strategie.

Die Media Markt Saturn Holding und deren bisheriger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel gehen künftig getrennte Wege. Dies bestätigten Steinhöfel und ein Sprecher des Unternehmens WELT ONLINE. Den Angaben zufolge hat der neue Chef der Holding, Roland Weise, einen Paradigmenwechsel eingeleitet.
"Wir haben uns darauf geeinigt, dass die Wege sich trennen", sagte der Konzernsprecher. Das Unternehmen habe sich weiterentwickelt. "Wir sind einfach größer und internationaler geworden." Steinhöfel fand nach eigenen Angaben problematisch, dass die Handelskette gegenüber Wettbewerbern künftig friedlicher auftreten wolle. "Der Strategiewechsel ist legitim. Aber für Appeasement stehe ich nicht zur Verfügung", sagte Steinhöfel.
Dies habe er in einer E-Mail im Mai an die Geschäftsführung der Holding geschrieben. Darauf hin habe sich das Unternehmen auf die Suche nach einem neuen Rechtsbeistand gemacht. Nach Angaben des Konzerns werden künftig die hauseigene Rechtsabteilung und eine Wirtschaftskanzlei mit der rechtlichen Vertretung des Unternehmens beauftragt.

Unter Händlern umstritten
Die Kanzlei des Hamburger Rechtsanwalts Steinhöfel hatte Media Markt und Saturn in zahlreichen Mahnverfahren gegen Wettbewerber vor Gericht vertreten. Zuletzt hatte Steinhöfels Vorgehen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht bei betroffenen Online-Händlern für Empörung gesorgt.
Laut Steinhöfel steht die strategische Neuausrichtung der Holding zugleich für einen Wertewandel des neuen Chefs. Roland Weise arbeitete vor seinem Wechsel an die Unternehmensspitze bereits 15 Jahre in der Geschäftsführung und verantwortete dort stets den Bereich Recht . "Mein Tätigkeitsfeld lag im Zuständigkeitsbereich des jetzigen CEO. Unsere Vorgehensweise war Ergebnis des uns von dort erteilten Mandats", sagte der Rechtsanwalt.
"Wir haben schon vorher nicht so viel Wert auf die Abmahnpraxis gelegt", sagte der Holding-Sprecher. Zugleich nahm er die bisherigen, unter Wettbewerbern im Internet und im stationären Handel umstrittenen Verfahren des Unternehmens nach dem Wettbewerbsrecht in Schutz: "Unser Vorgehen hat für mehr Rechtssicherheit gesorgt, davon profitieren auch die Kunden."

Steinhöfel vertritt Media Markt in laufenden Verfahren weiter
Der Sprecher des Unternehmens sagte weiter, das Media Markt Saturn auch künftig gegen Verstöße gegen das Recht vorgehen will. Laufende Verfahren bringt der bisherige Rechtsbeistand Steinhöfel noch zu Ende. Ihm ist bisher kein Mandat entzogen worden, wie das Unternehmen und der Jurist übereinstimmend sagen. Dies hatte die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" berichtet.

"Es gibt noch eine Reihe von Verfahren, die weiter von uns betrieben werden", sagte Steinhöfel. Dazu zählen eine Entscheidung zu Preisangaben und Zusatzkosten bei im Internet angebotenen Produkten, deren Veröffentlichung der Bundesgerichtshof auf Oktober dieses Jahres vertagt hat. Außerdem streiten sich der Bundesverband Verbraucherzentrale und Media Markt darüber, ob die Holding als ganze für irreführende Werbung rechtlich verantwortlich ist.
Der Hamburger Anwalt ist nicht nur als Rechtsvertreter von Media Markt bekannt geworden. Außerdem trat er in Werbespots der Handelskette auf. Dort verkörperte er die aggressive Marketingstrategie, die bisher mit Slogans wie "Gut, dass wir verglichen haben" und "Geiz ist geil" auffiel. Laut Medienberichten wird die bisherige Werbestrategie überprüft.

Joachim Steinhöfel verliert mit der Trennung einen "attraktiven Mandanten", wie er zugibt. "Aber ich habe ja gespart und immer günstig bei Media Markt eingekauft", betonte der Jurist. Dem Unternehmen bleibe er verbunden. Doch zugleich strebt er zurück ins Fernsehen. Zwei wöchentliche Formate sollen 2007 mit dem 44-Jährigen starten. Mehr verrät der Rechtsanwalt noch nicht.

Von Oliver Haustein-Teßmer


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