JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

JS Rechtsanwälte Steinhöfel

BGH, Teilurteil vom 2.10.2003 – I ZR 240/00 (OLG Rostock) [nicht veröffentlicht]

Bei einem zweigliedrigen Sachverhalt (Anzeigenwerbung, tatsächliche Vorratsmenge in der jeweiligen Filiale) ist es grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich, wenn verschiedene Konzernunternehmen das werbende Unternehmen an den jeweiligen – verschiedenen – Standorten in Anspruch nehmen.

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