BGH, Urteil vom 09.05.1996 – I ZR 107/94 (KG) [EDV-Geräte]
Eine an das allgemeine Publikum gerichtete Werbung für Computer ist grundsätzlich als irreführend im Sinne des § 3 UWG anzusehen, wenn das beworbene Gerät in der angebotenen technischen Ausstattung (hier: ein konkretes Notebook) zu dem angekündigten Zeitpunkt, in der Regel also mit Erscheinen der Werbung, im Verkaufslokal nicht erhältlich ist.