BGH, Urteil vom 11. 12. 2003 – I ZR 83/01 (KG) [Playstation]
Der Hinweis in einer Werbeanzeige, dass eine „Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht“ erfolgt, begründet für sich allein nicht den Vorwurf sittenwidrigen Wettbewerbsverhaltens. Der Werbende folgt damit dem Gebot, irreführende Angaben über die Vorratsmenge zu unterlassen.