BGH, Urteil vom 16. 3. 2000 – I ZR 229/97 (OLG Celle) [Lieferstörung]
Zur Frage der Irreführung, wenn angekündigte Ware entgegen der Verbrauchererwartung am ersten Tag nach Erscheinen der Werbung im Geschäft nicht zum Verkauf steht, und zur Frage der Darlegungslast des Werbenden in einem solchen Fall.