JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

JS Rechtsanwälte Steinhöfel

BGH, Urteil vom 26. 9. 2000 – I ZR 144/98 (OLG Köln) [Abschlußerklärung ohne Verjährungsverzicht]

Eine Abschlußerklärung, die keinen Verzicht auf die Einrede der Verjährung enthält und eine räumlich beschränkte Geltung vorsieht, ist unter beiden Aspekten nicht geeignet, die wettbewerbsrechtliche Wiederholungsgefahr auszuräumen.

Newsletter

Melden Sie sich für den regelmäßigen Newsletter an

* Sie können den Newsletter jederzeit kostenlos abbestellen.
Steinhoefel twitter
Steinhoefel facebook
Steinhoefel paypal