BGH, Urteil vom 27. 11. 2003 – I ZR 94/01 (OLG Köln) [Mondpreise?]
Für die Behauptung, dass eine Werbung mit einer bestehenden unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers im Hinblick auf die Marktverhältnisse zur Irreführung geeignet ist, trägt der Kl. die volle Darlegungs- und Beweislast.