BGH, Urteil vom 28.11.2002 – I ZR 110/00 (OLG Frankfurt a.M. [Preis ohne Monitor]
Die durch blickfangmäßige Herausstellung eines Preises dem Verbraucher vermittelte fehlerhafte Vorstellung, dieser beziehe sich auf das werbemäßig herausgestellte Gesamtpaket (hier: PC mit Monitor), wird nicht dadurch aufgehoben, dass es an anderer Stelle im Zusammenhang mit der Produktbeschreibung heißt, der Preis gelte nur für einen Teil der beworbenen Geräte.