BGH, Urteil vom 29.02.1996 – I ZR 5/94 (OLG Bremen) [nicht veröffentlicht]
Die Werbung mit einem höheren Einzelpreisen gegenübergestellten „Setpreis“ kann irreführend sein, wenn einer der Einzelpreise vorher entweder überhaupt nicht oder nicht ernsthaft gefordert worden ist.