BGH, Urteil vom 29. 1. 2004 – I ZR 132/01 (OLG Braunschweig) [Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung]
Von der Fortgeltung einer unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers kann jedenfalls nach einer kurzen Übergangsfrist regelmäßig nicht mehr ausgegangen werden, wenn der Hersteller diese in der aktuellen Preisliste nicht mehr aufführt.