BGH, Urteil vom 30.11.1995 – I ZR 233/93 (OLG Hamm) [Saustarke Angebote]
Kopplungsangebote verschiedener Waren (hier: Gefriertruhe und Schweinehälfte), die nur den Gesamtpreis, nicht aber den Einzelpreis erkennen lassen (sogenannte verdeckte Kopplungsangebote), verstoßen nicht gegen § 1 UWG, wenn der angesprochene Verkehr die Einzelpreise ohne weiteres in Erfahrung bringen kann.