JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

JS Rechtsanwälte Steinhöfel

BGH, Versäumnisurteil vom 16. 3. 2006 – I ZR 103/03 (OLG Düsseldorf) [Sammelmitgliedschaft IV]

Bei der Prüfung, ob Unternehmer Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art i.S. des § 8 III Nr. 2 UWG absetzen, ist nicht auf das Gesamtsortiment des als Verletzer in Anspruch Genommenen, sondern grundsätzlich auf den Branchenbereich abzustellen, dem die beanstandete Wettbewerbsmaßnahme zuzurechnen ist.

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