JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

BGH-Urteile

Sämtliche hier aufgeführten Entscheidungen wurden von uns erstritten.

BGH, Urteil vom 20. 12. 2001 – I ZR 152/99 (OLG München) [Umsatzauskunft]

Der Auskunftsanspruch richtet sich bei Wettbewerbsverstößen im allgemeinen nicht auf den erzielten Umsatz, weil diese Angabe für die gebotene Schadensschätzung nur von untergeordneter Bedeutung ist und es sich um besonders sensible Angaben handelt, an deren Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse besteht.

BGH, Urteil vom 20. 12. 2001 – I ZR 80/99 (OLG München) [Mehrfachabmahnung]

Ein Rechtsmißbrauch kann sich aus der mehrfachen gleichzeitigen Abmahnung eines Unterlassungsschuldners durch mehrere Konzernunternehmen wegen eines Wettbewerbsverstoßes ergeben.

BGH, Urteil vom 20. 12. 2001 – I ZR 15/98 (OLG Nürnberg) [Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung]

  1. In Fällen der mangelnden Vorratshaltung, in denen es zum einen um eine überregional verbreitete Werbung und zum anderen um den Warenvorrat in einer bestimmten Filiale geht, ist es nicht missbräuchlich, wenn verschiedene zum selben Konzern gehörende Mitbewerber den Werbenden in verschiedenen Verfahren jeweils an dem Ort in Anspruch nehmen, an dem der mangelnde Warenvorrat besteht.
  2. Nehmen zwei vom selben Rechtsanwalt vertretene Konzernunternehmen einen Mitbewerber wegen desselben Wettbewerbsverstoßes zeitlich versetzt beim selben Gericht auf Unterlassung in Anspruch, kann nicht für die erste, wohl aber für die zweite Klage von einer missbräuchlichen Geltendmachung ausgegangen werden, wenn sich der Kl. des zweiten Verfahrens dem ersten Verfahren noch ohne weiteres hätte anschließen können. Dies ist in einem frühen Verfahrensstadium, in dem der Gegner gerade erst seine Verteidigungsbereitschaft angezeigt hat, der Fall.

BGH, Urteil vom 20. 12. 2001 – I ZR 215/98 (OLG München) [Scanner-Werbung]

§ 3 UWG schützt auch den flüchtigen Verbraucher, wenn es sich um eine Werbung handelt, die der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Verbraucher üblicherweise mit diesem Grad der Aufmerksamkeit wahrnimmt.

Eine Werbebehauptung, die in einem zentralen Punkt objektiv unrichtig ist (hier: Abbildung eines ohne weiteres erkennbaren, zweieinhalb mal so teuren Scanners des Marktführers statt des angebotenen Geräts), ist als irreführend zu beanstanden, auch wenn ein erheblicher Teil des Verkehrs nicht getäuscht wird, weil er mangels Marktkenntnis die Geräte nicht unterscheiden kann oder wegen besonders guter Marktkenntnis die Unrichtigkeit sofort erkennt.

BGH, Urteil vom 28. 6. 2001 – I ZR 121/99 (KG) [Preisempfehlung bei Alleinvertrieb]

Ein Händler, der im Inland das Alleinvertriebsrecht für bestimmte Markenware hat, wirbt irreführend, wenn er in Zeitungsanzeigen einer nur ihm gegenüber ausgesprochenen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers einen eigenen niedrigeren Preis gegenüberstellt.

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