JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

BGH-Urteile

Sämtliche hier aufgeführten Entscheidungen wurden von uns erstritten.

BGH, Urteil vom 11. 3. 2004 – I ZR 161/01 (OLG Frankfurt a.M.) [nicht veröffentlicht]

Die Werbung für ein Koppelungsangebot, das aus einem Stromlieferungsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren und einem Radiorecorder rsp. einem schnurlosen Telefon besteht, war unter Geltung der Zugabeverordnung rechtswidrig. Zwischen der angebotenen Leistung und der Ware bestand keine Funktionseinheit. Ein bloßer Gebrauchszusammenhang reicht zur Annahme eines vom Verkehr als Einheit verstandenen Angebots nicht aus.

BGH, Urteil vom 29. 1. 2004 – I ZR 132/01 (OLG Braunschweig) [Fortfall einer Herstellerpreisempfehlung]

Von der Fortgeltung einer unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers kann jedenfalls nach einer kurzen Übergangsfrist regelmäßig nicht mehr ausgegangen werden, wenn der Hersteller diese in der aktuellen Preisliste nicht mehr aufführt.

BGH, Urteil vom 11. 12. 2003 – I ZR 83/01 (KG) [Playstation]

Der Hinweis in einer Werbeanzeige, dass eine „Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen, solange der Vorrat reicht“ erfolgt, begründet für sich allein nicht den Vorwurf sittenwidrigen Wettbewerbsverhaltens. Der Werbende folgt damit dem Gebot, irreführende Angaben über die Vorratsmenge zu unterlassen.

BGH, Urteil vom 27. 11. 2003 – I ZR 94/01 (OLG Köln) [Mondpreise?]

Für die Behauptung, dass eine Werbung mit einer bestehenden unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers im Hinblick auf die Marktverhältnisse zur Irreführung geeignet ist, trägt der Kl. die volle Darlegungs- und Beweislast.

BGH, Teilurteil vom 2.10.2003 – I ZR 240/00 (OLG Rostock) [nicht veröffentlicht]

Bei einem zweigliedrigen Sachverhalt (Anzeigenwerbung, tatsächliche Vorratsmenge in der jeweiligen Filiale) ist es grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich, wenn verschiedene Konzernunternehmen das werbende Unternehmen an den jeweiligen – verschiedenen – Standorten in Anspruch nehmen.

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