JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

BGH-Urteile

Sämtliche hier aufgeführten Entscheidungen wurden von uns erstritten.

BGH, Urteil vom 29.06.2000 – I ZR 29/98 (OLG Hamm) [Filialleiterfehler]

Wirbt eine rechtlich unselbständige Filiale eines Einzelhandelsunternehmens irreführend, so ist der Unterlassungsanspruch gegen den Inhaber des Unternehmens grundsätzlich ohne räumliche Beschränkung auf die betreffende Filiale gegeben. Der Inhaber des Unternehmens kann sich nicht zu seiner Entlastung darauf berufen, daß er dem handelnden Angestellten in dem betreffenden Bereich Entscheidungsfreiheit zugestanden habe.

Zur Frage des Umfangs des Auskunftsanspruchs, der als Hilfsanspruch zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Schadensersatz gegeben ist, wenn irreführend für Ware, die im Verkaufslokal entgegen der Verbrauchererwartung nicht zum Verkauf vorrätig gehalten wird, geworben worden ist.

BGH, Urteil vom 16. 3. 2000 – I ZR 229/97 (OLG Celle) [Lieferstörung]

Zur Frage der Irreführung, wenn angekündigte Ware entgegen der Verbrauchererwartung am ersten Tag nach Erscheinen der Werbung im Geschäft nicht zum Verkauf steht, und zur Frage der Darlegungslast des Werbenden in einem solchen Fall.

BGH, Urteil vom 17.02.2000 – I ZR 254/97 (OLG Braunschweig) [Computerwerbung I]

  1. Begründet ein in der Werbung blickfangmäßig herausgestelltes PC-Komplettangebot bei dem angesprochenen Verkehr die Erwartung einer sofortigen Mitnahmemöglichkeit, so erwartet ein Kaufinteressent im allgemeinen nicht nur das Vorhandensein eines ausreichenden Warenvorrates im Geschäftslokal (Lieferfähigkeit), sondern auch, daß ihm die Ware – selbst wenn es zur Herbeiführung des Auslieferungszustandes noch einer in wenigen Minuten zu erledigenden Endmontage bedarf – sofort ausgehändigt wird.
  2. Zur Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen der in einer Fußzeile einer Werbeanzeige enthaltene Hinweis “Aufgrund der Vielzahl der Waren ist nicht immer alles sofort verfügbar, wir bestellen sofort für Sie. Keine Mitnahme-Garantie.” geeignet ist, irrtumsausschließend zu wirken, wenn der Verkehr aufgrund der Gestaltung der Werbung eine sofortige Mitnahmemöglichkeit in Bezug auf die beworbene Ware erwartet.

BGH, Urteil vom 20.05.1999 – I ZR 126/97 (OLG Köln) [nicht veröffentlicht]

Wird in einer Beilage zu Tageszeitungen für EDV-Artikel geworben, kann eine relevante Irreführung gegeben sein, wenn beworbene EDV-Geräte eine Woche nach Erscheinen der Werbung nicht mehr vorrätig sind. Bei Angabe eines Gültigkeitszeitraumes schließt eine auf die grundsätzliche Lieferbarkeit bezogene Verkehrserwartung nicht ohne weiteres auch die Erwartung ein, daß alle angebotenen Artikel während der gesamten Zeitdauer zur sofortigen Mitnahme bereitgehalten werden.

BGH, Urteil vom 04.02.1999 – I ZR 74/97 (OLG Hamm) [Computer-News]

Bei Webebeilagen mit einer längeren Gültigkeitsdauer – hier Sommer 1995 – ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung ähnlich wie bei Katalogen zunächst davon auszugehen, daß die Werbeangaben in der Regel für die genannte Zeitdauer gelten sollen, d.h., daß die angebotenen Artikel zu den angegebenen Preisen während der Gültigkeitsdauer der Werbebeilage lieferbar sind. Eine solche auf die grundsätzliche Lieferbarkeit bezogene Verkehrserwartung schließt indessen nicht ohne weiteres auch die Erwartung ein, daß alle angebotenen Artikel während der gesamten Zeitdauer zur sofortigen Mitnahme bereit gehalten werden.

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