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Google muß Mosleys Sexfotos sperren

Der frühere Präsident des Welt-Motorsportverbandes FIA, Max Mosley, wurde 2008 im Auftrag einer inzwischen eingestellten britischen Boulevardzeitung heimlich beim Sex mit Prostituierten gefilmt. Die Aufnahme und Verbreitung der Bilder war und ist rechtswidrig, das Boulevardblatt hatte Mosley einen fünfstelligen Betrag als Schmerzensgeld zahlen müssen. Obwohl Mosley seit Jahren gegen die Verbreitung der Aufnahmen im Internet vorgeht, sind die Bilder bis heute im Internet aufrufbar und können insbesondere über Google gefunden werden.

Mosley ist deshalb vor dem Landgericht Hamburg gegen Google vorgegangen, um zu erreichen, daß Google die betreffenden Bilder herausfiltert, sperrt und gar nicht erst in seinen Suchergebnissen anzeigt. Damit würden die Bilder zwar nicht vollständig aus dem Internet entfernt, aber sie wären deutlich schwieriger zu finden.

Google verteidigte sich mit der These, ein Suchmaschinenbetreiber handele bloß als passiver, neutraler Vermittler, verbreite die Bilder jedoch nicht selbst. Außerdem verfüge man nicht über eine Filtersoftware, mit der ausgeschlossen werden könne, daß bestimmte Inhalte in den Suchergebnissen auftauchen.

Dem läßt sich allerdings entgegnen, daß den Google-Suchergebnissen ein Index von Google zugrunde liegt, sodaß es zumindest vorstellbar ist, daß diese Indexierung auch dazu eingesetzt werden kann, bestimmte Inhalte zu verbannen.

Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat nun zu Lasten von Google entschieden. Google muss sechs der heimlich aufgenommenen Bilder sperren. Wenn diese Fotos künftig erneut in den Google-Suchergebnissen angezeigt werden, droht Google ein Ordnungsgeld von bis zu € 250.000,00 oder Ordnungshaft. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Google kann gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen und wird dies aller Voraussicht nach auch tun. Denn auch wenn im Einzelfall die Sperrung bestimmter Bilder, die einen massiven Eingriff in die Intimsphäre darstellen, richtig erscheinen mag, kann die Entscheidung der Hamburger Pressekammer dazu führen, daß ein Suchmaschinenbetreiber wie Google künftig zur Überwachung von Inhalten Dritter verantwortlich ist um nicht stellvertretend für Dritte haftbar gemacht zu werden. Unsere Prognose geht dahin, dass der Rechtsstreit schließlich vom Bundesgerichtshof in dem Sinne entschieden werden wird, dass google nicht von vornherein haftet, jedoch dann, wenn das Unternehmen Kenntnis davon erlangt, dass rechtswidrige Inhalte in seinen Suchergebnissen auftauchen.

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