JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

JS Rechtsanwälte Steinhöfel

“Man mag die Einschätzung des Kommentators teilen oder die Äußerung als polemisch und unsachlich erachten. Wichtig ist nur: Der Kommentar ist von der Meinungsfreiheit gedeckt”, sagte der Anwalt des Nutzers, Joachim Steinhöfel

https://www.tagesschau.de/inland/facebook-kommentar-101.html

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