JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

JS Rechtsanwälte Steinhöfel

Populismusschub bei der Trümmerpartei

Wenn eine unwählbare Trümmerpartei wie die FDP sich im Kampf mit der 2%-Hürde aufreibt, dann leiden auch Lichtgestalten wie Frau Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (LS) unter plötzlichen Populismusschüben.

„Dubiose Anwälte haben sich darauf spezialisiert, Blogger und Kleinunternehmen wegen Online-Lappalien abzumahnen und dabei abzukassieren. Nun hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger genug: Sie will die rechtlichen Schlupflöcher der Abmahn-Industrie schließen“, heisst es in einem von jeder Sachkenntnis freien Traktat in der „Süddeutschen“.

“Mit diesen wirtschaftsschädigenden Praktiken gerade beim Internethandel wird nun Schluss gemacht” kündigt die Ministerin an. Im Justizministerium spricht man von Wettbewerbsverstößen im Bagatellbereich. Es ist grotesk, wenn sich die politische Kaste in einem unter von ihr gesetzgebend geschaffener Bürokratie erstickenden Land plötzlich gegen die Anwendung und Durchsetzung dieser Regeln wendet. Schön wäre es, wenn mit diesem Anliegen in der Steuergesetzgebung und der Praxis der Finanzämter ein Anfang gemacht würde. Dort vermag ich eher „wirtschaftsschädigende Praktiken“ zu lokalisieren als dann, wenn ein Internet-Betrüger zur Rechenschaft gezogen wird, der seine Kunden hinter die Fichte führt.

Wer sich (in the interest of full disclosure) wie der Autor intensiv mit den einschlägigen Praktiken beschäftigt hat, kennt diese Art von Bagatellverstößen, die sich eigenartiger Weise insb. in dem Bereich häufen, in dem der Kunde über den Preis getäuscht wird. Versehentlich wird der Preis ohne Mehrwertsteuer angegeben, die Versandkosten betragen nicht € 6,95 sondern € 50,00 oder € 80,00 (Hauptsache man gelangt zu Unrecht in der Preissuchmaschine nach vorn) oder es werden weit überhöhte frühere (durchgestrichene) Preise angegeben, die allein in der Phantasie des Händlers existieren, arglosen Kunden aber ein Riesengeschäft suggerieren. Die Liste vergleichbarer Rechtsbrüche könnte über 25 Seiten fortgesetzt werden.

Wenn der Gesetzgeber möchte, dass bestimmte Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht nicht mehr verfolgt werden, steht es im frei, diese Handlungen zu legalisieren. Hast sich LS womöglich von der SED inspirieren lassen? Was für diese die harten Drogen sind, könnte für die FDP dann die Täuschung von e-commerce-Kunden über die Preise der „kleinen Händler“ sein. Kein Verstoß, keine Abmahnung. So einfach ist das. In einem Rechtsstaat aber die Idee zu propagieren, die Verfolgung von Rechtsbruch zu erschweren oder den Gesetzesbruch folgenlos zu machen, ist von ganz besonderem Kaliber. Man könnte das konsequenten Täterschutz nennen.

Was in diesen von Ahnungslosigkeit kontaminierten Debatten nie angesprochen wird, ist die Tatsache, dass es bereits jetzt hinreichend Möglichkeiten gibt, sich vor hohen Kosten bei Bagatellverstößen zu schützen. Die Kostenbelastung wird einmal dadurch erheblich reduziert, dass ein Anbieter auf den geringen Umfang seines Umsatzes hinweist. Dies muss zu einer Senkung des Streitwertes führen und mit diesem sinken die Gebühren. Man muss halt einen sachkundigen Anwalt haben, keinen in diesem Spezialisierung erfordernden Sektor erstmals agierenden gebührenlüsternen Novizen. In einer sehr grossen Anzahl von Fällen habe ich  erlebt, dass sich die Kosten durch anwaltliche Inkompetenz des Beklagtenvertreters vervielfacht haben. Bei einem glasklaren Verstoß ohne Verteidigungsmöglichkeit sämtliche Rechtsmittel auszuschöpfen vervielfacht die Kosten. Selten wird erkannt, dass in solchen Fällen Schadensersatzansprüche gegen den eigenen Vertreter bestehen. Leider!

Ich halte ebenso wenig von dem populistischen und kenntnislosen Geschwätz der Bundesjustizministerin wie davon, dass sich e-commerce-Anbieter durch massenhafte Rechtsverstöße zu Lasten oder durch Täuschung ihrer Kunden bereichern. Legalize it! Wenn ein bestimmter „Bagatellverstoß“ nicht mehr verfolgt werden soll! Ansonsten: Klappe halten!

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2011

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