JS Rechtsanwälte Steinhöfel - Frango ut patefaciam

Tätigkeitsgebiete

Ein spezielles „Internet-Recht“ gibt es nicht. Ein kommerziell genutzter Online-Auftritt unterliegt den auch sonst für das geschäftliche Auftreten geltenden rechtlichen Vorschriften, also insbesondere den Regelungen des Wettbewerbs- und Markenrechts. Für den Online-Versandhandel  kommen vielfältige Hinweis- und Kennzeichnungspflichten hinzu, die den intensiven Bemühungen der EU um den Verbraucher- und Umweltschutz zu verdanken sind und deren Verletzung in der Regel einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

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