Tätigkeitsgebiete
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Abgesehen von Verstößen gegen das Verbot irreführender Angaben oder unlauterer Werbung stellt auch die Verletzung von Vorschriften von Nebengesetzen wie der Preisangabenverordnung, des Telemediengesetzes, des Ladenschlussgesetzes oder von Regelungen, die auf EU-Richtlinien zum Verbraucher- und Umweltschutz beruhen, etwa der Energiekennzeichnungsverordnung oder der Verpackungsverordnung, einen Wettbewerbsverstoß dar.